Mit Urteil vom 21.07.2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt. Ein Schlag für diejenigen Eltern, die Ihr Kind zuhause betreuen möchten. Das ursprünglich mit 150,00 EUR monatlich rechnende Betreuungsgeld war als Alternative für eine Betreuung in der KiTa vorgesehen.
Die meisten Eltern werden sich zugunsten einer Eigenbetreuung ihres Kindes auf die Zahlung verlassen haben. Denn bei dieser Entscheidung wird sicherlich auch eine Rolle gespielt haben, dass hierdurch zusätzliche und erhebliche monatliche Kosten für einen KiTa-Platz eingespart wurden. Mit hiesiger Entscheidung nun wird mancher für den eigenen Haushalt aufgestellter Plan für die Familienfinanzen geplatzt sein, vielleicht sogar in Schieflage geraten.
Wie sich die Versorgungsämter hinsichtlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aufstellen, ist noch offen. Es ist aber damit zu rechnen, dass die zuständigen Ämter versuchen werden, den laufenden Bezug von Betreuungsgeld durch Rücknahmebescheide zu stoppen.
Rechtlich sollten Sie überprüfen lassen, ob dies so ohne weiteres möglich ist. Denn gemäß § 45 Abs. 2 SGB X darf ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist.
Sie sollten daher in jedem einzelnen Fall einer Rücknahmeentscheidung, oder aber einer Antragsablehnung im laufenden Verwaltungsverfahren, juristisch prüfen lassen, ob eine solche Entscheidung rechtmäßig ist. Es spricht vieles dafür, dass Sie sich solche Rücknahmeentscheidungen rechtlich nicht bieten lassen müssen.